Der Club / Mitgliedschaft

Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die Interesse an der Verwirklichung der Vereinszwecke hat. Minderjährige bedürfen der schriftlichen Zustimmung ihres/ihrer Erziehungsberechtigten.
Eine „Schnupperphase“ geht über maximal vier Wochen, danach muss das Kind die Mitgliedschaft im MHC erwerben. 

Eintrittserklärung

Hier die Eintrittserklärung zum Download: PDF-Download

Satzung des MHC

Hier die Satzung als PDF

Beendigung der Mitgliedschaft

Der Austritt aus dem MHC erfolgt durch eine schriftliche Erklärung (per Post / per Email) und kann mit
einer Frist von 4 Wochen zum 31.03. / 31.07. / 31.10. eines jeden Jahres erfolgen. Davon ausgenommen
bleiben Gründe für ein Sonderkündigungsrecht (Umzug, Tod, etc.)

Anleitung zum Jugend-Tool

Hier eine Anleitung zur Benutzung des Jugend-Tools: PDF-Download

Nach oben scrollen