Der Club / Mitgliedschaft
Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die Interesse an der Verwirklichung der Vereinszwecke hat. Minderjährige bedürfen der schriftlichen Zustimmung ihres/ihrer Erziehungsberechtigten.
Eine „Schnupperphase“ geht über maximal vier Wochen, danach muss das Kind die Mitgliedschaft im MHC erwerben.
Eintrittserklärung
Hier die Eintrittserklärung zum Download: PDF-Download
Satzung des MHC
Hier die Satzung als PDF
Beendigung der Mitgliedschaft
Der Austritt aus dem MHC erfolgt durch eine schriftliche Erklärung (per Post / per Email) und kann mit
einer Frist von 4 Wochen zum 31.03. / 31.07. / 31.10. eines jeden Jahres erfolgen. Davon ausgenommen
bleiben Gründe für ein Sonderkündigungsrecht (Umzug, Tod, etc.)
Anleitung zum Jugend-Tool
Hier eine Anleitung zur Benutzung des Jugend-Tools: PDF-Download