Der Club

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Mitgliedschaft
Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die Interesse an der Verwirklichung der Vereinszwecke hat. Minderjährige bedürfen der schriftlichen Zustimmung ihres/ihrer Erziehungsberechtigten.
Für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter die Mitgliedschaft beim MHC erwerben und diese bis zum Ende des 14. Lebensjahres unterhalten. Diese Mitgliedschaft endet automatisch, wenn sie nicht in eine Mitgliedschaft gemäß §3 Abs.1 Satz 2 der Satzung umgewandelt wird.
Eintrittserklärung
Hier die Eintrittserklärung zum Download: PDF-Download
Beendigung der Mitgliedschaft
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt kann nur zum Ende eines
Kalenderjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten ist (spätestens zum 30.9.). Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Kündigung.
Anleitung zum Jugend-Tool
Hier eine Anleitung zur Benutzung des Jugend-Tools: PDF-Download