Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs unter Auflagen

Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs unter Auflagen

Am kommenden Montag (18. Mai) wird der MHC mit der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs unter bestimmten Auflagen beginnen. Die Auflagen sind direkt vom Land Baden-Württemberg aufgestellt worden und nur unter diesen vorgegebenen Bedingungen ist das Training aktuell möglich.

Aus Gründen des Infektionsschutzes möchten wir die Anzahl der Personen, die sich auf dem Gelände befinden, auf das Allernötigste beschränken. Das Training wird daher in Absprache mit den Beteiligten und Verantwortlichen zunächst nur für die Jugendmannschaften Ü12 (ab Mädchen/Knaben A) und in Vierergruppen plus Trainer stattfinden. Ab Montag werden alle Plätze im Club geviertelt und es entsteht ein etwas anderer ‚Trainingsbetrieb‘ auf Probe.

Nur durch konsequentes Abstandhalten kann eine allmähliche Rückkehr zur Normalität gelingen. Aus diesem Grund ist ein Mindestabstand von 2 Metern jederzeit zu wahren.

Alle Auflagen haben wir hier für euch zusammengefasst:

  • Die Aufenthaltsdauer auf dem MHC Gelände vor und nach dem Training sollte so kurz wie möglich ausfallen. Dazu gehört, dass sich vor und nach dem Training keine Gruppen bilden. Eltern beachten dies bitte auch beim Bringen und Abholen ihrer Kinder.
  • Die Umkleidekabinen und Duschen bleiben geschlossen. Sich umziehen und duschen müssen die Teilnehmer/Sportler/innen vor- bzw. nachher zu Hause.
  • Die Toilette ist nur einzeln zu betreten. Anschließendes gründliches Händewaschen sollte selbstverständlich sein.
  • Die Gruppen werden so eingeteilt und organisiert, dass die geltenden Abstandsregeln in jedem Fall eingehalten werden können.
  • An den Zugängen zu den Plätzen wird Desinfektionsmittel für die Hände bereitstehen. Hier müssen sich die Spieler/innen beim Betreten und Verlassen des Platzes immer und jedes Mal die Hände desinfizieren.
  • Alle Trainer tragen Mundschutz und halten Abstand.
  • Das „Training“ ist nur insofern sportartspezifisch, wie es die per Verordnung geltenden Abstandsregeln zulassen. Wettkämpfe, bei denen Körperkontakt nicht zu vermeiden ist, sind definitiv nicht möglich.
  • Das für das Training notwendige Trainingsmaterial wird ausschließlich von den jeweils zuständigen Trainern berührt.
  • Bei Nichteinhaltung dieser Maßnahmen kann man vom Training ausgeschlossen werden. Der/die Spieler/in muss das Gelände verlassen und gegebenenfalls von Eltern abgeholt werden.
  • Die Teilnahme an diesem Angebot ist vollkommen freiwillig. Die Entscheidung darüber liegt einzig und allein bei den Mitgliedern bzw. den Erziehungsberechtigen der Kinder und Jugendlichen.

Auf einen erfolgreichen Start zurück in ein bisschen Normalität!

Lageplan für das “Training mit Abstand”

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